Außengastronomie in Dortmund: Sonderregelung soll verlängert werden

Auch im kommenden Frühjahr soll es in Dortmund keine Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie geben. Das hat der Verwaltungsvorstand jetzt dem Rat zur Entscheidung vorgeschlagen.

Demnach soll die Sonderregelung bis zum 31. März kommenden Jahres verlängert werden. Bislang gilt sie bis Ende des Jahres. Zudem soll es den Betrieben ermöglicht werden, Sondernutzungsflächen im Außenbereich bis Ende März zum Beispiel mit Veranstaltungszelten zu überdachen. Der Rat muss dem Vorschlag noch zustimmen.

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