Corona-Regeln: Das gilt heute in Dortmund

Was ist heute erlaubt? Hier findet ihr die aktuellen Corona-Regeln, die in Dortmund gelten.

Westenhellweg
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3G-Regel in Dortmund

Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Alle anderen müssen für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein.

Ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) wird benötigt für

  • Veranstaltungen in Innenräumen
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen unter Ausnahme von medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen
  • Beherbergungsbetriebe, wobei von nicht immunisierten Personen bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen ein Test vorzulegen ist
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
  • Überall, wo nicht immunisierte Personen einen PCR-Test benötigten (Clubs, Diskos etc.) zählt ein höchstens sechs Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest

Kinder und Jugendliche

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestete Personen, da sie an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen. Wenn nötig, reicht das Vorzeigen eines Schülerausweises.

Schülerinnen und Schüler gelten außerhalb der Ferienzeiten (11. bis 24. Oktober 2021) aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Maskenpflicht im Freien fällt weg

Maskenpflicht gilt:

  • ÖPNV
  • Handel
  • Innenräumen mit Publikumsverkehr

Auf Maskenpflicht entfällt

  • in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen
  • an Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern
  • Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern

Lockerungen für die Gastronomie

In der Innengastronomie werden keine besonderen Abstände oder Trennwände mehr benötigt. Sie werden nur noch empfohlen. Maskenpflicht und feste Sitz- und Stehplätze bleiben.

Großveranstaltungen wieder erlaubt

  • Bei Großveranstaltungen entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern vollständig.
  • Bei Großveranstaltungen im Freien wird die Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert: Hier können alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

Quelle: Land NRW.

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Letzte Änderung 11.11.2021

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