Dortmund: Messerattacke erneut vor Gericht

Die tödliche Messerattacke auf einen 66-jährigen Rentner in der Dortmunder Nordstadt beschäftigt zum zweiten Mal das Schwurgericht. In einem ersten Prozess war ein heute 42-jähriger Nachbar des Opfers wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung in der Revision jedoch aufgehoben.

© Michael Grabscheit / Pixelio

Mögliches Motiv ist Habgier

Staatsanwalt Henner Kruse ist davon überzeugt, dass der Angeklagte den Rentner erstochen hat, um dessen Auto an sich zu bringen. Er geht daher von einem Mord aus Habgier aus. Auch der Bundesgerichtshof glaubt, dass der 42-Jährige seinen Nachbarn im Juni 2018 aufsuchte, um diesen um das Auto zu bitten. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass der Entschluss, zum Messer zu greifen, nicht aus Habgier, sondern aus Wut über die Zurückweisung getroffen wurde. Ohne Mordmerkmal bliebe den Richtern nur eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Haftstrafe würde dann deutlich kürzer ausfallen.

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