Dortmund: Sperrstunde ab 23 Uhr ist rechtens
Veröffentlicht: Dienstag, 27.10.2020 12:25
Auch die Gastronomen in Dortmund müssen sich mit der derzeit festgelegten Sperrstunde um 23 Uhr abfinden. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts rechtfertigt das derzeitige Infektionsgeschehen in der Corona-Krise die Maßnahmen der Landesregierung.
Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Sperrstunden für Gaststätten und Bars in Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Regel der Landesregierung in der seit dem 17. Oktober gültigen Corona-Schutzverordnung sei rechtmäßig, wie das OVG am Montag (26.10.) mitteilte.
Das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23 und 6 Uhr diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, heißt es in der Begründung des OVG.