Dortmund: Sperrstunde ab 23 Uhr ist rechtens

Auch die Gastronomen in Dortmund müssen sich mit der derzeit festgelegten Sperrstunde um 23 Uhr abfinden. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts rechtfertigt das derzeitige Infektionsgeschehen in der Corona-Krise die Maßnahmen der Landesregierung. 

Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Sperrstunden für Gaststätten und Bars in Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Regel der Landesregierung in der seit dem 17. Oktober gültigen Corona-Schutzverordnung sei rechtmäßig, wie das OVG am Montag (26.10.) mitteilte.

Das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23 und 6 Uhr diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, heißt es in der Begründung des OVG.

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