Dortmund: Weihnachtsgeld hat keinen Einfluss auf Kurzarbeitergeld

Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird das üblicherweise gezahlte Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Darauf hat die Dortmunder Agentur für Arbeit hingewiesen. Beim Weihnachtsgeld oder auch Urlaubsgeld handele es sich um einmalig gezahltes Entgelt und das könne nicht berücksichtigt werden, heißt es.

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Dortmunder Agentur für Arbeit rechnet mit mehr Kurzarbeit im November

Kurzarbeitergeld berechnet sich demnach aus der Differenz zwischen dem, was Arbeitnehmer verdienen sollten und dem, was sie tatsächlich verdient haben. Für den Lockdown-Monat November rechnet die Dortmunder Agentur für Arbeit mit steigenden Zahlen bei der Kurzarbeit. Im Oktober wurde in 44 Betrieben konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, besonders im Gastgewerbe und Handel.

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