Dortmund: Weihnachtsgeld hat keinen Einfluss auf Kurzarbeitergeld
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.11.2020 12:30
Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird das üblicherweise gezahlte Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Darauf hat die Dortmunder Agentur für Arbeit hingewiesen. Beim Weihnachtsgeld oder auch Urlaubsgeld handele es sich um einmalig gezahltes Entgelt und das könne nicht berücksichtigt werden, heißt es.
Dortmunder Agentur für Arbeit rechnet mit mehr Kurzarbeit im November
Kurzarbeitergeld berechnet sich demnach aus der Differenz zwischen dem, was Arbeitnehmer verdienen sollten und dem, was sie tatsächlich verdient haben. Für den Lockdown-Monat November rechnet die Dortmunder Agentur für Arbeit mit steigenden Zahlen bei der Kurzarbeit. Im Oktober wurde in 44 Betrieben konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, besonders im Gastgewerbe und Handel.
Weitere Meldungen aus Dortmund
- Stadt Dortmund fordert vom Land NRW ein Stufenmodell für Schulen (11.11.2020)
- Dortmunder Liedermacher Fred Ape ist tot (10.11.2020)
- Rentner nach Unfall in Dortmund-Lanstrop gestorben (11.11.2020)