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Dortmund: Zwölf Jahre Haft für Krankenpfleger
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Dortmund: Zwölf Jahre Haft für Krankenpfleger

Ein Krankenpfleger aus Dortmund ist zu mehr als zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Krankenhaus Patienten und Patientinnen vergewaltigt und missbraucht.

Veröffentlicht: Montag, 27.04.2026 15:10

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Dortmund: Urteil gegen Krankenpfleger gefallen

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Das Landgericht Essen hat einen 32 Jahre alten Krankenpfleger aus Dortmund zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin, darf der Mann außerdem für weitere fünf Jahre nicht als Pfleger arbeiten. Das bestätigte sie auf Nachfrage von Radio 91.2. Der Angeklagte soll während seiner Tätigkeit im Krankenhaus mehrere Patientinnen und einen Patienten missbraucht und vergewaltigt haben. Ein Teil der Betroffenen sei dabei nicht bei Bewusstsein gewesen. Im Prozess hatte der 32-jährige Intensivpfleger eingeräumt, Frauen und Männer nach schweren Operationen im Koma liegend sexuell missbraucht zu haben. Nach dpa-Informationen hatte eine der Betroffenen gerade eine Lungentransplantation hinter sich, eine andere Frau war an der Aorta operiert worden.

"Der Angeklagte hat den Opfern die Würde genommen. Sie waren ihm völlig schutzlos ausgeliefert." - Richter Lukas Hempel laut dpa
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Gericht verurteilt Bekannte von Dortmunder Krankenpfleger

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Nach der Anklage soll er die Übergriffe in Krankenhäusern in Dortmund und Essen begangen haben, zuletzt auch im Universitätsklinikum Essen. Die Taten hatte er teilweise mit dem Handy gefilmt. Die Aufnahmen soll er anschließend an eine Bekannte geschickt haben. Auch sie stand deswegen vor Gericht. Im Prozess hieß es, sie habe ihn zu den Taten angestiftet oder darin bestärkt. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Aufgeflogen waren die Taten des Krankenpflegers, nachdem die Polizei seine Wohnung wegen des Verdachts auf Kinderpornografie durchsucht hatte. Dabei seien Datenträger sichergestellt und später ausgewertet worden. Laut Polizei Essen hätten Ermittlerinnen und Ermittler bei dieser Auswertung Hinweise auf weitere Sexualstraftaten im Zusammenhang mit seiner Arbeit als Pflegekraft gefunden. Diese Funde waren ein zentraler Ausgangspunkt für das weitere Verfahren.

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Vorwurf der Vergewaltigung an 14-Jähriger nicht bewiesen

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Nicht nachweisbar war nach Gerichtsangaben der Vorwurf, der Mann habe auch eine 14-Jährige vergewaltigt. Dieser Teil der Anklage konnte im Verfahren nicht belegt werden. Das Mädchen schwieg vor Gericht. Der Fall hatte wegen der Schwere der Vorwürfe und des beruflichen Umfelds besondere Aufmerksamkeit ausgelöst. Der Prozess war im Februar am Landgericht Essen gestartet.

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mit dpa

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