Eilantrag: Auflagen bei Corona-Demo sind zulässig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Montag (31.01.) in einem Eilantrag über eine geplante Corona-Demo am Abend entscheiden, und der Stadt recht gegeben.

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Update: Auflagen sind zulässig

Die von der Stadt verhängten 3G-Auflagen für eine Demonstration von Impfgegnern sind zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilantrag entschieden. Die Anmelderin der Demo war gegen die Stadt vor Gericht gezogen, weil ihrer Meinung nach sind die 3G-Auflagen zu streng seien. Das Gericht sieht das anders. Bei mehr als 750 Teilnehmern gilt demnach 3G. Darüber hinaus sei es rechtmäßig, dass 10 Prozent der Teilnehmer kontrolliert werden. In einem Punkt gab das Gericht der Klägerin Recht: Die Pflicht, eine Liste der kontollierten Personen mit Anschriften anzufertigen sei nicht rechtmäßig, weil das die Versammlungsfreiheit einschränkt. Diese Pflicht könnte viele Menschen davon abhalten, an der Demo teilzunehmen.

Ursprungsmeldung: Anmelderin klagt wegen 3G-Auflagen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen will noch heute in einem Eilantrag über eine geplante Corona-Demo heute Abend entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht im Gespräch mit Radio 91.2 bestätigt. Demnach klagt die Anmelderin gegen die Stadt Dortmund wegen zu strenger Auflagen. Dabei geht es unter anderem um die von der Stadt verhängten 3G-Auflagen. Deswegen hatten Impfgegner schon einmal eine geplante Demonstration abgesagt.

Unterdessen haben die GRÜNEN zur Teilnahme an einer Kundgebung unter dem Motto "Zusammen solidarisch" aufgerufen. Sie kritisieren, dass die "Anti-Corona-Demos" ein Schauplatz sind für Verschwörungstheorien und Demokratieverachtung.

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