Fußmattenaffäre: Dortmunder AfD scheitert vor Gericht

Die Dortmunder AfD-Ratsfraktion ist in der Auseinandersetzung um eine Fußmatte im Rathaus vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorerst gescheitert.

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Eilverfahren zurückgewiesen

Mit einem Eilantrag wollten die Fraktionsmitglieder eine Fußmatte mit der Aufschrift "Nazis abtreten" entfernen lassen, der auf dem Flur gegenüber ihren Fraktionsräumen abgelegt war. Dort residieren die Ratsmitglieder der Satirepartei "Die Fraktion". Die AfD sieht darin die Neutralitätspflicht im Rathaus verletzt und hatte deshalb das Gericht im Eilrechtsschutzverfahren angerufen.

Die Gelsenkirchener Richter sehen jedoch keine Gefährdung oder Störung durch den Fußabtreter und haben das Eilverfahren zurückgewiesen. Jetzt hofft die AfD auf ein Hauptsacheverfahren vor dem Gericht.

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