Hannibal II: Hausverwaltung verzichtet auf Verjährung

Für die ehemaligen Mieter des Hannibal II in Dortmund-Dorstfeld droht keine Verjährung der Schadensersatzforderungen. Das hat der Mieterverein Dortmund mitgeteilt. Demnach verzichtet die zuständige Hausverwaltung auf die Verjährung.

© Florian Joswig

Hannibal: Wer für Kosten aufkommt ist noch unklar

Der Verzicht gelte für alle Forderungen aus dem Jahr 2017, die im Zuge der Evakuierung entstanden sind. Er gilt für alle Mieter, die zum Zeitpunkt der Räumung einen laufenden Mietervertrag hatten. Auch die Stadt Dortmund hatte bereits erklärt, auf eine Verjährung zu verzichten. Wer für die Kosten der Räumung aufkommen muss, wird allerdings noch in einem Gerichtsverfahren zwischen der Eigentümergesellschaft und der Stadt entschieden. Vielen Mietern waren bei der Räumung aus Brandschutzgründen 2017 Kosten entstanden.

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