Inzidenzwert überschritten: Maskenpflicht auf dem Westenhellweg

Die Stadt Dortmund hat am 12.10. weitere Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus eindämmen zu können. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstagmorgen, 13.10., (ab 0:00 Uhr) in Kraft.

Virus. Symbolbild
© Symbolbild / Pixabay

Inzidenz-Wert beträgt 36,8

Nachdem die Corona-Zahlen über das Wochenende stark angestiegen sind, hat die Stadt weitere Maßnehmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Diese sind inzwischen als Allgemeinverfügung formuliert worden.

Die Maßnahmen im Überblick

Die Maßnahmen gelten ab Dienstagmorgen, 13.10., (ab 0:00 Uhr)

  • Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung müssen nun bereits ab 25 Teilnehmer*innen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
  • In der Fußgängerzone Westenhellweg und Ostenhellweg ist nun jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal oder Tuch) zu tragen.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss auch getragen werden: in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Sportveranstaltungen (beschränkt auf Zuschauende), auf Märkten – nicht nur an den Marktständen, sondern auch in den Gängen davor und dazwischen.
  • Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrende und Sporttreibende sowie Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
  • Die zulässige Anzahl an Zuschauenden für Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf ein Drittel der Regelauslastung.
  • Analog dazu wird die Zuschauer*innen-Zahl für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen auf ein Fünftel der Regelauslastung.

(Quelle: Stadt Dortmund)

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