Inzidenzwert unter 100 in Dortmund: Die wichtigsten Lockerungen im Überblick
Veröffentlicht: Dienstag, 25.05.2021 16:17
Wenn die Inzidenz in Dortmund weiter unter 100 bleibt, wird schon in der Nacht zu Donnerstag (27.5.) die nächtliche Ausgangssperre wegfallen. Auch die Kontaktbeschränkungen werden lockerer, meldet die Stadt Dortmund. Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten sind dann erlaubt. Freizeiteinrichtungen dürfen ebenfalls wieder öffnen.
Die Stadt Dortmund meldet folgende Lockerungen, sollte der Inzidenzwert in Dortmund weiterhin unter 100 bleiben.
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre entfällt.
Kontaktbeschränkung
Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen.
Im öffentlichen Raum ist das Zusammentreffen von Personen des eigenen Hausstandes mit mehreren Personen aus einem andern Hausstand bis insgesamt maximal fünf Personen wieder zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.
Corona-Tests
Sofern ein Test Voraussetzung für die Nutzung eines Angebotes ist, darf dieser künftig 48 statt bisher 24 Stunden alt sein.
Schule in Dortmund
Bis zum 31. Mai findet weiterhin Wechselunterricht statt. Sofern die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, kehren ab dem 31. Mai alle Schulen in den Präsenzunterricht zurück, Masken- und Testpflicht gelten jedoch weiter. Die Ganztagsbetreuung kann dann ebenfalls ab dem 31. Mai wieder starten. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Schulmensen, Bistros und Kioske dürfen wieder öffnen.
Der Sportunterricht kann ab 31. Mai und bei stabiler Inzidenz unter 100 wieder in vollem Umfang erteilt werden, allerdings im Freien. Nur zu Prüfungszwecken und bei schlechtem Wetter kann davon abgewichen werden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Kita-Betreuung in Dortmund
Die Tagesbetreuung für Kinder läuft bereits seit dem 17. Mai und auch weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet, die Kinder werden in den Kitas weiterhin in getrennten Gruppen betreut, und die Betreuungszeit ist um zehn Stunden pro Woche reduziert.
Die Jugendfreizeitstätten ermöglichen Kindern und Jugendlichen weiterhin Indoor-Angebote für höchstens fünf junge Menschen bis einschließlich 18 Jahre, Outdoor-Angebote für Gruppen von höchstens 20 jungen Menschen bis einschließlich 18 Jahre, digitale Angebote sowie Kreativangebote zum Mitnehmen. Im Keuning.haus hat der Kinder- und Jugendbereich bereits wieder mit Einschränkungen geöffnet. Mit Open-Air-Konzerten und Ausstellungen startet dort demnächst auch das Kulturprogramm wieder.
Einzelhandel in Dortmund
Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung. Die Testpflicht bleibt, gilt aber nicht für Geimpfte und Genesene. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 Quadratmeter auf eine Person pro 20 Quadratmeter gelockert.
Gastronomie
Die Außengastronomie darf für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen. Gästen ist ein fester Sitzplatz oder Stehplatz an einer Theke oder einem Stehtisch zuzuweisen. Die Mindestabstände für das Zusammentreffen von Gruppen im öffentlichen Raum gelten auch hier. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und vier Wochen lang für einen evt. notwendigen Zugriff des Gesundheitsamtes aufbewahrt werden. Die Erleichterung gilt auch für die beliebten gastronomischen Angebote auf dem Wochenmarkt.
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Museen, Kunstausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder für Besucher öffnen. Notwendig sind eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie eine Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.
Die städtischen Museen werden ab Dienstag, 1. Juni ihre Türen wieder öffnen. Dafür müssen die Besucher vorab ein Zeitfenster buchen (Infos/Tickets: www.dortmunder-museen.de). Geschlossen bleiben weiterhin das Kindermuseum Adlerturm sowie die Städtische Galerie Torhaus Rombergpark. Das Museum Ostwall im Dortmunder U wird voraussichtlich erst Mitte Juni mit der neuen Ausstellung „Timm Ulrichs – Willkommen im Museum Ostwall“ wieder öffnen.
Zoobesucher benötigen keinen negativen Corona-Test mehr. Die begehbaren Gehege und Tierhäuser sind wieder für eine beschränkte Personenanzahl wieder geöffnet.
Im Westfalenpark öffnet das Kindermuseum mondo mio! wieder. Das AGARD Naturschutzhaus und das Regenbogenhaus nehmen ihr Outdoor-Programm wieder auf. Im Park wird es für max. 500 Personen, die einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können, wieder Veranstaltungen geben.
Sport
Der Kontaktsport auf Außensportanlagen ist nun möglich für beliebig viele Personen eines Hausstandes plus 1 weitere Person eines anderen Hausstandes und beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahre, 5 Personen aus zwei Hausständen plus beliebig viele Kinder bis 14 Jahre, Trainingsgruppen aus bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre plus 2 Übungsleiter. Einzelne Trainingsgruppen dürfen sich dabei nicht vermischen. Die Testpflicht für Übungsleiter entfällt. Genesene und geimpfte Personen zählen in den oben genannten Rechnungen nicht mit.
Leistungs- und Berufssport sind wie gehabt weiterhin möglich.
Hallen- und Freibäder
Hallenbäder bleiben für öffentliches Schwimmen weiter geschlossen. Ausgenommen sind der Schul- und Leistungssport sowie berufsbezogene Schwimmprüfungen. Schwimmunterricht für bis zu 5 Kinder ist ebenfalls erlaubt.
Freibäder können fürs Sportschwimmen (im Verein) sowie Schwimmunterricht für bis zu 20 Kinder öffnen. Dabei gilt eine Begrenzung auf 12 Personen pro Bahn bei einem 25-Meter-Becken bzw. auf 24 Personen pro Bahn bei einem 50-Meter-Becken. Die Liegewiesen bleiben geschlossen.
Für die Dortmunder Freibäder gilt: Das Freibad Derne hat eine Öffnung angekündigt, das Freibad Stockheide bleibt in der Sommersaison 2021 per Ratsbeschluss geschlossen. Das Solebad Wischlingen öffnet erst bei einer Inzidenz unter 50. Über die Öffnung der Freibäder Volksbad, Hardenberg, Wellinghofen und Froschloch entscheidet der Betreiber Sportwelt Dortmund gGmbH. Die Liegewiesen dürfen noch nicht wieder genutzt werden.
Zuschauer wieder erlaubt
Zuschauer haben wieder Zutritt zu Sportanlagen unter freiem Himmel. Die Auslastung ist auf 20 Prozent der regulären Kapazität, höchstens aber 500 geimpfte, getestete oder genesene Personen begrenzt. Es herrscht Sitzplatzpflicht, die Kontaktdaten der Zuschauer müssen sitzplatzscharf erfasst werden. Eine Einschränkung gibt es für Wettbewerbe in länderübergreifenden Profiligen (z.B. der Ligabetrieb des BVB): hier dürfen Zuschauer nicht zugelassen werden.
Konzerte im Freien
Konzerte und Aufführungen im Freien sind wieder möglich. Ähnlich wie beim Sport gilt auch hier eine Obergrenze von 500 geimpften, getesteten oder genesenen Zuschauern auf Sitzplätzen, deren Daten anhand des Sitzplans erfasst werden müssen.
Körpernahe Diensleistungen
Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/ Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kunden bei der Behandlung nicht/nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.
Beerdigungen und standesamtliche Trauungen
Bei Beerdigungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmer auf 30. Hier gelten, ebenso wie bei standesamtlichen Trauungen, die o. g. Kontaktbeschränkungen, die Mindestabstände dürfen allerdings von nahen Angehörigen unterschritten werden, sofern die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Der sog. „Beerdigungskaffee“ ist noch nicht wieder möglich. In geschlossenen Räumen muss eine medizinische Maske getragen werden, im Freien ab 25 Personen eine Alltagsmaske. Es empfiehlt sich, beim jeweiligen Standesamt bzw. der Friedhofsverwaltung nachzufragen, ob im Rahmen des Hausrechts weitergehende Einschränkungen gelten.