Kontrollen an Ostern in Dortmund

Die Stadt Dortmund hat für die Ostertage Corona-Kontrollen angekündigt. Die Maskenpflicht in verschiedenen Erholungsanlagen und Parks gilt auch an den Feiertagen.

© Symbolbild / Canva

Vorschulkinder ausgenommen

Demnach muss eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 12 und 18 Uhr getragen werden und zwar am Phoenix See, im Westpark, im Fredenbaumpark, im Rombergpark, im Hoeschpark und im Revierpark Wischlingen.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Vorschul-Kinder und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Diese müssen aber auf Nachfrage ein Attest vorlegen können.     

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