Krise in der Bundesregierung: Was, wenn die Ampel platzt?
Veröffentlicht: Dienstag, 05.11.2024 13:45
Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner sind Anfang November häufig zusammen, schließlich geht es um das Schicksal der Ampel-Regierung. Was passiert, sollte es zu einem Ampel-Aus kommen? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Die Rede ist von Krise und davon, dass die Koalition Platzen könnte. Die Bundesregierung ringt um den eigenen Fortbestand: SPD, Grüne und FDP werfen sich immer unverhohlener gegenseitig vor, die Ampel-Koalition zu untergraben. Ein Krisentreffen reiht sich an das nächste und über allem schwebt die Frage: Bekommen wir in Deutschland bald Neuwahlen?
Ampel wankt: Gibt es eine Vertrauensfrage?
Anders als in anderen demokratischen Ländern, kann der Regierungschef bei uns in Deutschland nicht einfach das Parlament auflösen lassen und somit Neuwahlen erzwingen. Im Grundgesetz ist festgelegt, welche Wege dafür beschritten werden müssten, sollte Rot-Grün-Gelb die Zusammenarbeit beenden wollen.
In Deutschland braucht es einen klaren Beleg dafür, dass die Bundesregierung nicht mehr regieren kann. Der klassische Weg dafür ist die Vertrauensfrage, die der Kanzler im Bundestag stellen muss. Nach Artikel 68 Grundgesetz beantragt der Kanzler im Parlament, ihm das Vertrauen auszusprechen. Kann er keine Mehrheit hinter sich versammeln, darf der Kanzler den Bundespräsidenten darum bitten, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat dann 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Nach spätestens 60 Tagen muss dann ein neuer Bundestag gewählt werden.
Neuwahlen in Deutschland? Vertrauensfrage 2005 von Schröder gestellt
Bundeskanzler und alle Ministerinnen und Minister bleiben solange im Amt, bis eine neue Bundesregierung feststeht. Sollte die Koalition platzen, weil ein sich ein Teil davon zurückzieht, beispielsweise FDP oder Grüne, kann der Bundeskanzler die Aufgaben der Minister mit entsprechender Parteizugehörigkeit auf andere Minister übertragen lassen oder übergangsweise neue Minister ernennen lassen.Die Vertrauensfrage wurde zuletzt von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2005 gestellt. Er hatte diesen Schritt in der Hoffnung unternommen, das Vertrauen nicht ausgesprochen zu bekommen und damit Neuwahlen zu erreichen.
Das konstruktive Misstrauensvotum
Der Bundestag kann jederzeit dem Kanzler das Misstrauen absprechen. Das geht nur, indem mehr als die Hälfte der Abgeordneten einen Nachfolger oder Nachfolgerin wählt und den Bundespräsidenten dazu auffordert, den alten Kanzler zu entlassen. Wichtig ist, dass der Bundestag den Kanzler nicht einfach abwählen kann, sondern zwingen immer einen alternativen Regierungschef wählen muss. Das ist bisher nur einmal passiert: 1982 ließ sich Helmut Kohl über ein Misstrauensvotum zum Kanzler wählen und löste damit Helmut Schmidt ab.
Andere Variante: Eine Minderheitsregierung
Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit, sollte die Ampel-Koalition zerbrechen: Kanzler Olaf Scholz könnte ohne eigene Regierungsmehrheit im Amt bleiben - in einer Minderheitsregierung. Das wäre dann der Fall, wenn er beispielsweis beschließen sollte, ohne die FDP oder die Grünen weiterzuregieren oder sich einer der Koalitionspartner aus der Koalition zurückziehen sollte. Eine Minderheitsregierung gilt aber als unwahrscheinlich und umstritten: Da die Bundesregierung für jedes einzelne Gesetzesvorhaben jedes Mal neue Mehrheiten organisieren müsste, wäre diese Form der Regierung sehr instabil.