Maskenpflicht in Dortmund ausgeweitet
Veröffentlicht: Freitag, 22.01.2021 12:30
Die Stadt Dortmund hat die Maskenpflicht in der Dortmunder City und in den Stadteilzentren ausgeweitet. So gilt ab Samstag (23.1.) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen der City innerhalb des Wallringes.
Maskenpflicht zu bestimmten Uhrzeiten
Auch auf der Münsterstraße zwischen Priorstraße und Mallinckrodtstraße und auf den öffentlichen Grünflächen am Nordmarkt gilt die Maskenpflicht von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
In den Fußgängerzonen in den Stadtteilnebenzentren ist die Maske von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr vorgeschrieben. Im Freien reichen allerdings sogenannte Alltagsmasken, Schals oder Tücher sowie OP-Masken.
In Bussen und Bahnen sowie in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen dürfen ab Montag nur noch medizinische oder FFP-2 Masken getragen werden. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von 50 Euro.
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