Maskenpflicht in Dortmund ausgeweitet

Die Stadt Dortmund hat die Maskenpflicht in der Dortmunder City und in den Stadteilzentren ausgeweitet. So gilt ab Samstag (23.1.) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen der City innerhalb des Wallringes.

© Stadt Dortmund

Maskenpflicht zu bestimmten Uhrzeiten

Auch auf der Münsterstraße zwischen Priorstraße und Mallinckrodtstraße und auf den öffentlichen Grünflächen am Nordmarkt gilt die Maskenpflicht von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

In den Fußgängerzonen in den Stadtteilnebenzentren ist die Maske von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr vorgeschrieben. Im Freien reichen allerdings sogenannte Alltagsmasken, Schals oder Tücher sowie OP-Masken.

In Bussen und Bahnen sowie in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen dürfen ab Montag nur noch medizinische oder FFP-2 Masken getragen werden. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von 50 Euro.

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