Mintrop-Prozess: Schwurgericht deutet möglichen Freispruch an

Dortmunds Ex-Klinik-Chef Rudolf Mintrop könnte im Prozess um die Högel-Morde freigesprochen werden. Die Schwurgerichtskammer in Oldenburg hat eine entsprechende Einschätzung abgegeben. Mintrop steht aktuell in Oldenburg vor Gericht. Der Vorwurf: Beihilfe zu den Högel-Morden im Klinikum Oldenburg durch Unterlassung.

© Klinikum Dortmund

Vorsatz noch nicht nachgewiesen

Als der Todespfleger Nils Högel am Klinikum Oldenburg gemordet hat, war Mintrop Geschäftsführer des Klinikums. Aus Sicht der Kammer konnte ein vorsätzliches Handeln von Mintrop, also ein Vertuschen der Taten, bisher aber nicht bewiesen werden. Dass er und weitere Angeklagte Högel gegenüber misstrauisch waren, reiche nicht aus.

Für eine Verurteilung muss der Vorsatz nachgewiesen werden - also, dass die jeweiligen Angeklagten von Högels Taten wussten oder sie zumindest damit gerechnet und die Tode der Patienten billigend in Kauf genommen haben. Das Gericht zweifelt bisher daran. Es sollen noch weitere Zeugen vernommen werden. Bis Ende November sind 20 Verhandlungstage vorgesehen. 

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