Neue Corona-Regeln in NRW
Veröffentlicht: Dienstag, 11.01.2022 15:02
Für Nordrhein-Westfalen ist eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht worden. Welche neuen Regeln es gibt und was sonst noch zu beachten ist, fassen wir euch hier zusammen.
Die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist fünf Tage nach der Bund-Länder-Runde aktualisiert worden. Wir haben für euch die wichtigsten Änderungen bereitgestellt.
2G+ in der Gastronomie
Ab dem 13. Januar 2022 gilt die 2G+-Regel auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
2G+: Ausnahme für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für Geimpfte, die entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
Corona-Testungen vor Ort
An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot.
Maskenpflicht bleibt
Die Maskenpflicht wird wieder ausgeweitet: Dazu gehört die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und Veranstaltungen und Versammlungen, sofern es keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gibt.
Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.
Anpassung der Quarantäne-Regelung
Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.
Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung bis zum 7. Februar 2022. Quelle: Land NRW