Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab heute

Ab heute (28.12.2021) gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes. Für den Dortmunder Weihnachtsmarkt ändert sich dadurch nichts, er bleibt geöffnet bis zum 30. Dezember.

© Land NRW

Kontaktbeschränkungen auch für Genesene und Geimpfte

Während der Weihnachtsfeiertage sind beim Gesundheitsamt 645 Neuinfektionen gemeldet worden. Der Inzidenzwert ist zuletzt wieder leicht gestiegen auf 203. Das Robert-Koch-Institut rechnet wegen der Feiertage mit zahlreichen Nachmeldungen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Kontakte auch für Genesene und Geimpfte weiter eingeschränkt.  

Geimpfte und Genesene dürfen sich nur noch mit maximal zehn Menschen treffen. Ungeimpfte dürfen sich zuhause nur mit zwei weiteren Personen treffen. Für Sport und Wellness gilt 2G plus Test. Im Dortmunder Zoo werden die Tierhäuser wieder geschlossen, der Zoobesuch ist weiter mit 2 G Regel möglich. Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahren müssen einen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Auch im Westfalenpark gilt 2G, Das Tragen einer Maske in unseren Parks wird dringend empfohlen

Weitere Nachrichten aus Dortmund

Weitere Meldungen