Neue Corona-Schutzverordnung: NRW verschärft Corona-Regeln

Nordrhein-Westfalen führt in vielen Freizeitbereichen die 2G-plus-Regel ein. Bei Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen Geimpfte und Genesene künftig auch negativ getestet sein. Das steht in der neuen Coronaschutzverordnung, die ab nächsten Dienstag (28.12.) gilt.

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Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Quelle: Land NRW

Die komplette Corona-Schutzverordnung findet ihr hier.

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