NRW: Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab Montag

Die heute (30.10.) vom Land NRW veröffentliche neue Corona-Schutzverordnung wird ab Montag (2.11.) spürbare Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Dortmund haben. Die Stadt Dortmund wird darauf basierend voraussichtlich heute noch eine Allgemeinverfügung veröffentlichen. Diese wird aber im Prinzip weitgehend der NRW-Verordnung folgen, teilte Stadtsprecherin Anke Widow auf Nachfrage von Radio 91.2 mit. 

Virus Symbolbild
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Verkaufsoffene Sonntage bleiben erlaubt

Demnach sind zum Beispiel Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten bis zum 30. November 2020 verboten. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern ist ebenfalls bis Ende November verboten. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Verkaufsoffene Sonntage werden jedoch erlaubt - das soll möglich sein zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch zu unregulierbaren Kundenandrang am Wochenende und zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens.

Die komplette Corona-Schutzverordnung gibt es hier.

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