Recht im Radio: Arbeitszeiterfassung
Veröffentlicht: Dienstag, 08.10.2024 10:32
Wie viele Stunden wurde heute bereits gearbeitet? In vielen Unternehmen lässt sich diese Frage mit einem Blick auf den Bildschirm genau beantworten – die Arbeitszeiten werden minutengenau erfasst. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist inzwischen gesetzlich verankert. Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm erklärt, wie die Arbeitszeiterfassung ablaufen muss.
Was bedeutet diese Pflicht für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System bereitzustellen, das es den Mitarbeitern ermöglicht, ihre Arbeitszeiten präzise bis auf die Minute zu erfassen.
Gilt die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe?
Grundsätzlich ja – alle Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Kleinere Betriebe müssen dafür jedoch nicht in kostspielige Systeme investieren und können stattdessen einfachere Lösungen wie eine Excel-Tabelle verwenden.
Und was passiert, wenn die Arbeitszeiten nicht automatisch erfasst, sondern manuell eingetragen werden? Muss dies regelmäßig überprüft werden?
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ihre Zeiten korrekt erfassen, da dies auch von Aufsichtsbehörden kontrolliert werden kann. Die Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren, und der Arbeitgeber muss überprüfen, dass dies ordnungsgemäß erfolgt.