Recht im Radio: Ein Fall für den Friseur: Wenn der Haarschnitt zum Ärgernis wird
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.06.2024 00:00
Man kennt das Gefühl: Zum ersten Mal bei einem neuen Friseur. Unsicher, wie der Schnitt ausfallen wird und ob das Ergebnis den eigenen Vorstellungen entspricht. Und dann der Schock beim Blick in den Spiegel – plötzlich sieht die Frisur schlechter aus als zuvor. Doch ist ein misslungener Haarschnitt mehr als nur eine Enttäuschung? Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm klärt auf.
Kann ein schlechter Haarschnitt sogar eine Körperverletzung sein?
Kann ein schlechter Haarschnitt sogar als Körperverletzung gelten? Wenn man zum Friseur geht, erwartet man, dass die Haare geschnitten werden. Daher kann in der Regel keine Körperverletzung geltend gemacht werden. Sollte jedoch durch die Verwendung von Farben oder anderen chemischen Behandlungen die Kopfhaut geschädigt werden, kann dies als Körperverletzung angesehen werden.
Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus?
Sollte die Kopfhaut durch Haartönungen verletzt werden, kann man Schmerzensgeld verlangen. Allerdings beläuft sich dieses meist nur auf einige hundert Euro.
Muss der Friseur im Gegenzug die Möglichkeit zur Nachbesserung anbieten?
Ja, der Friseur muss die Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten. Dabei hängt es jedoch vom jeweiligen Problem ab. Eine Nachfärbung ist in der Regel unproblematisch. Wenn die Haare allerdings zu kurz geschnitten wurden, ist es schwierig, diesen Fehler zu korrigieren.