Recht im Radio: Rechte für frischgebackene Eltern
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.02.2023 12:10
Kinder sind was Wunderbares - allerdings ist es oft ein Spagat, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Aber immerhin hat der Gesetzgeber inzwischen versucht, es Eltern ein bisschen leichter zu machen, auch finanziell. Wir haben mit Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm darüber gesprochen.
Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitansprüche
Welche Rechte haben werdende und frisch gebackene Eltern? Mit unserem Radio Rechtsanwalt Maximilian Stahm sprechen wir über Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitansprüche.
Wie lange ist die Mutterschutzzeit?
Mütter kommen grundsätzlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin in ein Beschäftigungsverbot. Das kann sich verlängern, wenn es sich um problematische Geburten handelt (Mehrlingsgeburten, Frühchen, Kinder mit Behinderungen). Dann kann sich die Zeit um vier Wochen verlängern .
Wie lang ist die Elternzeit?
Grundsätzlich haben immer beide Elternteile die Möglichkeit drei Jahre in Elternzeit gehen. Die Zeit kann auch aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr genommen werden.
Muss der Chef/ die Chefin die Elternzeit erst genehmigen?
Der Chef / die Chefin muss nicht zustimmen, aber Eltern müssen die Ankündigungsfrist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beachten.
Haben Eltern einen Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit?
Es gibt zwei Kriterien, die beachtet werden müssen:
- Man muss 6 Monate vorher beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Teilzeit zu haben
- Das Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter*innen haben