Schalla-Mord: Hautschuppe stammt vom Angeklagten

Im Prozess um den Mord an der Schülerin Nicole-Denise Schalla hat ein Gutachter des Landeskriminalamts den Verdacht gegen den Angeklagten untermauert. Eine an der Leiche gesicherte und nachträglich auf Genmaterial untersuchte Hautschuppe stammt eindeutig vom Angeklagten. Ralf. H. beteuert dennoch weiterhin seine Unschuld.

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Weitere Experten untersuchen den Fall

Die Verteidiger des Angeklagten wollen darauf hinaus, dass das Genmaterial durch eine Verunreinigung im Labor auf die Klebefolie gelangt sein könnte, wie es bei früheren Untersuchungen im Mordfall Schalla schon passierte. Eine vermeintlich gesicherte männliche DNA-Spur stammte von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamts.

Der Gutachter kann sich aber keinen Fall vorstellen, bei dem durch eine Verunreinigung die DNA eines unbeteiligten anderen Straftäters übertragen wird. Zu diesen Fragen sollen noch weitere Experten gehört werden.

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