Schalla-Prozess: Zeugin äußert sich zum Sexleben des Angeklagten

Im Prozess um den Mord an der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla hat eine Zeugin bizarre sexuelle Vorlieben des Angeklagten geschildert. Die Frau berichtete, Ralf H. habe eine sadomasochistische Veranlagung und möge es, seine Partner zu fesseln. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu der Aussage seiner Bekannten. 

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Eine Vorliebe für Fesselspiele

Die Zeugin hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet und von ihren Erlebnissen mit Ralf H. erzählt. Die 57-Jährige arbeitet als Friseurin in Münster und will den Angeklagten auch als Kunden bedient haben. Eines Tages habe er sie gebeten, ihm eine Dauerwelle zu verpassen, sagte die Zeugin den Richtern. Ralf H. habe dazu gesagt, er habe früher immer eine solche Lockenfrisur getragen.

Nach dem Mord an Nicole-Denise Schalla hatte die Polizei 1993 ein Phantombild veröffentlicht, das einen jungen Mann mit Lockenkopf zeigt. Der Angeklagte bestreitet den Mord auch mit dem Hinweis darauf, er trage seine Haare doch glatt.

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