Silvester: Böllerverbotszonen und Ansammlungsverbote in Dortmund

Für die Stadt Dortmund gelten an Silvester Böllerverbotszonen und Ansammlungsverbote. In der Innenstadt wird es drei Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerk geben. Sie liegen am Hauptbahnhof, im Umfeld der Reinoldi- und Marienkirche und an der Möllerbrücke.

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Verbotszonen sind gültig von Silvester 20 Uhr bis Neujahr um 2 Uhr

Außerdem gilt Silvester und Neujahr ein Versammlungsverbot. Mehr als zwei Personen dürfen sich nicht in der Öffentlichkeit treffen. Wichtig ist, dass Partys und vergleichbare Feiern auch in privaten Räumen verboten sind. Zudem dürfen Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik nicht verkauft werden. Oberbürgermeister Thomas Westphal bittet alle, sich an die Corona-Regeln zu halten. Die Krankenhäuser dürften nicht noch mehr belastet werden. 

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Rechts- und Ordnungsdezernent Norbert Dahmen begrüßt die Entscheidungen durch die Bundes- und Landesregierung: „Diese Beschlüsse helfen uns als Kommune dabei, dass das Risiko, sich mit dem Covid19-Erreger anzustecken, minimiert wird. Weiterhin können wir so an unseren bereits bestehenden Böllerverbotszonen festhalten und diese erweitern.“

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