Sperrmüll in Dortmund: Das sind die nächsten Termine
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.01.2023 11:24
Die kostenlosen Sperrmüllsammlungen in Dortmund gehen weiter. Die Entsorgung Dortmund hat die nächsten Termine bekanntgegeben. Demnach können am 14. Januar Anwohner der Innenstadt West ihren Sperrmüll loswerden. Der Bereich umfasst unter anderem das Wohngebiet Westpark und die Dorstfelder Brücke.
Entsorgung Dortmund holt Sperrmüll ab
Am 21. Januar geht es rund um das Kreuzviertel weiter, danach folgt nach und nach der Dortmunder Süden. Der Müll muss bis morgens um 7 rausgestellt sein und auf öffentlichen, gut zu erreichenden Flächen liegen. Bisher gab es bereits Sammlungen in Scharnhorst, Brackel, Eving, der Innenstadt Nord und Dorstfeld. Bei einigen Sammlungen gab es Probleme, weil Anwohner nicht nur Sperrmüll, sondern auch stinkenden Hausmüll einfach auf die Straße geworfen hatten. Die Müllmenge und damit die Kosten stiegen unerwartet.
Die nächsten Termine für Dortmund:
Hier wird in den nächsten Wochen Sperrmüll kostenlos abgeholt:
14.01.2023 Innenstadt West: umfasst u. a. das Wohngebiet Westpark; Dorstfelder Brücke
21.01.2023 Westfalenhalle: umfasst u. a. die Wohngebiete Kreuzviertel, Althoffblock, Tremonia
28.01.2023 Aplerbeck
04.02.2023 Berghofen; Schüren
11.02.2023 Sölde; Sölderholz
18.02.2023 Hacheney; Benninghofen
25.02.2023 Holzen; Syburg
04.03.2023 Hörde
11.03.2023 Wellinghofen; Wichlinghofen
Hier könnt Ihr Eure Straße in Dortmund suchen:
Der digitale Abfallkalender auf der EDG-Website (www.edg.de/abfallkalender) erleichtert die Planung für alle, die ihren Sperrmüll bereitstellen wollen.
Die Termine für die jeweils nächsten anstehenden Stadtbezirke sind vier Wochen vor der Sammlung im digitalen Abfallkalender für jede einzelne Straße im anstehenden Stadtteil ausgewiesen. Einfach die eigene Adresse eingeben, und schon zeigt der Kalender nicht nur die nächsten Leerungstermine der Abfallbehälter, sondern auch den Termin für die gebührenfreie Sperrmüllsammlung an.
Dortmund: Was gehört zum Sperrmüll - und was nicht?
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte, Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten, Aquarium ohne Technik, leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt), Lampenschirm (groß) ohne Technik, Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt, Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz, Bauabfälle wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper, Renovierungsabfälle wie z. B. Tapeten, Fliesen, gefährliche Abfälle wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe, Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen, Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren, Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher, Müllsäcke, Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen, Pappe, Kartonagen, Papier, Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen.
Was wird nicht mitgenommen?
Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden. Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig. Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
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