Stadt Dortmund gibt Böllerverbotszonen bekannt
Veröffentlicht: Dienstag, 21.12.2021 13:18
Die Stadt Dortmund richtet zu Silvester wieder Böllerverbotszonen in der Innenstadt ein. Der Verkauf von Böllern ist zwar verboten, aber es ist nicht generell untersagt, bereits gekaufte Böller abzubrennen.
Böllerverbot von 20 bis 2 Uhr
Das Verbot gilt wieder in den Bereichen rund um die Reinoldikirche und den Alten Markt, zwischen Hauptbahnhof und Petrikirche sowie rund um die Möllerbrücke. Die Möllerbrücke war vor einem Jahr erstmals zur Verbotszone erklärt worden. Diesmal habe die Polizei erneut darum gebeten, so der Ordnungsdezernent. Das Verbot gilt an Silvester ab 20:00 Uhr bis zum Neujahrsmorgen 2:00 Uhr. Polizei und Ordnungsamt haben Kontrollen angekündigt.
Böllerverbotszonen am Dortmunder Hauptbahnhof
Die erste Verbotszone wird im Bereich Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1 bis 7, Freistuhl/Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, Petrikirchhof, Westenhellweg 67 bis 75 eingerichtet.
Böllerverbotszone Alter Markt / Reinoldi Kirche
Die zweite Verbotszone wird eingerichtet im Bereich Platz von Leeds, Brückstraße zwischen Platz von Leeds und Hohe Luft, Reinoldistraße 1 bis 7, Kampstraße 1 bis 5, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1 bis 3, Kleppingstraße 1 bis 4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1 bis 13, Westenhellweg 1 bis 2, Ostenhellweg 1 bis 19
Verbotszone rund um die Möllerbrücke
Die dritte Verbotszone wird im Bereich Möllerstraße im Kreuzungsbereich der Möllerbrücke, Kleine Beurhausstraße 18 bis 21, Hollestraße zwischen Alexanderstraße und Möllerstraße, Sonnenstraße 112 bis 154 und 171 bis 208, Sonnenplatz und Rittershausstraße 55 bis 64 eingerichtet.