Statt Lockerungen: Verschärfte Regeln im Einzelhandel

Statt Lockerung für alle gibt es jetzt verschärfte Einschränkungen für einige Einzelhandelsbereiche, die bislang davon ausgenommen waren. So gelten die Kundenbegrenzungen pro Quadratmeter und die Terminbuchungspflicht für den Einkauf jetzt auch bei Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen und Gartenmärkten. Damit reagiert die NRW-Landesregierung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. 

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Reaktion der Landesregierung wurde erwartet

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am heutigen Montagvormittag (22.03.) die bisherigen Regeln für den Einzelhandel aufgehoben. Das Gericht hatte Ungleichbehandlung bemängelt. Der Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland hatte das Urteil zwar begrüßt, die Reaktion der Landesregierung jedoch erwartet. Zuvor hatten einige Einzelhändler in Dortmund schon ohne Terminvergabe für alle Kunden geöffnet.


In der kommenden Woche gilt allerdings dann schon wieder eine neue Regelung: Die Corona-Notbremse greift ab Montag. Damit müssen die Geschäfte wieder auf "Bestellen und Abholen" umstellen.

Land NRW-Beschränkungen Einzelhandel
Land NRW-Beschränkungen Einzelhandel© Land NRW
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