Weiter Maskenpflicht bei der Stadt Dortmund
Veröffentlicht: Donnerstag, 31.03.2022 17:35
Bei der Stadt Dortmund gilt auch nach dem 2. April weiterhin eine Maskenpflicht - und zwar in allen Räumen, für die die Stadt verantwortlich ist
In städtischen Räumen weiter Maskenpflicht
Das gilt zum Beispiel in Publikumsbereichen von Ämtern, in Kultureinrichtungen und in Jugendfreizeitstätten. Dadurch sollen städtische Mitarbeiter vor einer Infektion geschützt werden, damit die Dienstleistungsangebote gesichert sind. In den Bereichen, in denen bislang die FFP2-Maskenpflicht gilt, soll diese auch weiterhin gelten. In allen anderen Bereichen reicht eine medizinische Maske aus.
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