Weiter Maskenpflicht bei der Stadt Dortmund

Bei der Stadt Dortmund gilt auch nach dem 2. April weiterhin eine Maskenpflicht - und zwar in allen Räumen, für die die Stadt verantwortlich ist

Dortmunder Rathaus
© Radio 91.2

In städtischen Räumen weiter Maskenpflicht

Das gilt zum Beispiel in Publikumsbereichen von Ämtern, in Kultureinrichtungen und in Jugendfreizeitstätten. Dadurch sollen städtische Mitarbeiter vor einer Infektion geschützt werden, damit die Dienstleistungsangebote gesichert sind. In den Bereichen, in denen bislang die FFP2-Maskenpflicht gilt, soll diese auch weiterhin gelten. In allen anderen Bereichen reicht eine medizinische Maske aus. 

 

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