Weitere Berufsgruppen in Dortmund jetzt impfberechtigt

Für mehrere weitere Berufsgruppen in Dortmund sind jetzt Impfungen möglich. Die Stadt Dortmund hat am Wochenende den Impf-Fahrplan angepasst. Demnach sind jetzt zum Beispiel Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe in der Prio-Gruppe 3 berechtigt und können einen Impftermin vereinbaren.

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Bescheinigung des Arbeitsgebers benötigt

Das gilt auch für Beschäftigte an Hochschulen sowie an medizinischen Einrichtungen, die bisher nicht vorgesehen waren. Generell gilt: Wer in der sogenannten "kritischen Infrastruktur" arbeitet, kann sich jetzt beim Hausarzt impfen lassen, sofern genügend Impfstoff vorhanden ist. Nötig ist dafür eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

Komplette Liste:

  • Besonders relevante staatliche Einrichtungen und Personen-gruppen gemäß §4 (1) Nr. 4 CoronaImpfV ( die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige iin internationalen Organisationen tätig sind, oder als Wahlhelfer tätig sind.
  • Kritische Infrastruktur (Apothekerwesen, Pharma-wirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen)
  • Weitere medizinische Einrichtungen (z. B. Labore)
  • Personen die an Hochschulen tätig sind
  • Personen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß

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