Wendung im Prozess zum Tod von Mouhamed Dramé

Die Staatsanwaltschaft spricht vor dem Landgericht in Dortmund jetzt von einem neuen Vorwurf gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben sollen.

Sitzungssaal Landgericht
© Landgericht Dortmund

Staatsanwaltschaft Dortmund begründet neuen Tatvorwurf

Im Prozess um den Tod von Mouhamed Dramé vor dem Landgericht in Dortmund gibt es eine Wendung: Die Staatsanwaltschaft spricht erstmals von fahrlässiger Tötung. Bisher musste sich der Polizist, der mit einer Maschinenpistole auf den damals 16-Jährigen geschossen haben soll, wegen Totschlags verantworten. Vier weitere Polizisten sind nach dem Einsatz ebenfalls angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund schließt jetzt aber nicht mehr aus, dass die Angeklagten glaubten, dass sie sich in einer Notwehrsituation befanden. Diese Annahme sei zwar falsch gewesen. Die Beamten hätten ihren Irrtum aber nicht erkannt und auch nicht erkennen müssen. In diesem Fall wäre ihr Handeln nicht mehr als vorsätzlich, sondern nur noch als fahrlässig einzustufen. Die Strafen für fahrlässige Tötung beziehungsweise fahrlässige Körperverletzung sind deutlich geringer als die für vorsätzliche Taten.

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