Wieder Maskenpflicht in der Dortmunder Innenstadt

In der Dortmunder Weihnachtsstadt, in Teilen der City und auf den Wochenmärkten gilt ab Donnerstag wieder die Maskenpflicht.

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Damit soll einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegengewirkt werden. An den betreffenden Plätzen und Straßen sowie Veranstaltungsflächen muss zumindest eine medizinische Maske getragen werden.

Die Regelung gilt ab dem 25. November während der festgelegten Öffnungszeiten der Dortmunder Weihnachtsstadt. Die Maskenpflicht gilt ebenfalls in den Fußgängerzonen Westen- und Ostenhellweg – ohne Seitenstraßen – täglich von 9 bis 20 Uhr.


Hier gilt die Maskenpflicht ab 25. November

  • Markt
  • Durchgang Markt Reinoldikirchplatz
  • Reinoldikirchplatz
  • Friedhof
  • Hansaplatz
  • Platz von Netanya
  • Kleppingstraße, südlich des Übergangs Ostenhellweg bis zum Wendehammer Viktoriastraße
  • Willy-Brandt-Platz
  • Platz von Leeds
  • Kampstraße
  • Platz Der Deutschen Einheit
  • Katharinenstraße
  • Katharinenstraße Ecke Kampstraße
  • Teilfläche Petrikirchplatz

Die Maskenpflicht gilt nicht (Quelle: Stadt Dortmund)

  • für Kinder bis zum Schuleintritt. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen,
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist,
  • an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen (Imbiss- und Ausschankständen),
  • für die Dauer der Einnahme von Speisen und Getränken,
  • in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske nur wenige Sekunden dauert,
  • für Inhaber*innen sowie Beschäftigte der Einrichtungen bzw. Verkaufsstände, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder Ähnliches) ersetzt wird.

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