BVB lässt Zuschauerbegrenzung gerichtlich prüfen

Borussia Dortmund wird die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauernmit einem gerichtlichen Eilverfahren überprüfen lassen. Das hat der BVB am Montag (31.01.) mitgeteilt.

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Antrag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Zu diesem Zweck werde der BVB voraussichtlich am Dienstag (01.02.) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren einreichen.

Der BVB hält die aktuellen Corona-Beschränkungen für rechtswidrig, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung verstoßen würden.

Während in Innenbereichen trotz vergleichsweiser höherer Ansteckungsgefahr landesweit schon jetzt Veranstaltungen mit hohen prozentualen Auslastungen (z.T. nahe an der Vollauslastung) durchgeführt werden könnten, werde die Kapazität des Stadions auf 81.365 Zuschauer beschränkt, so der Verein. Bis zum heutigen Tag hätte der BVB gehofft, im Dialog mit der Landesregierung zu einer ähnlichen Lösung kommen zu können, wie sie in anderen Bundesländern gelte.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Hans-Joachim Watzke, betonte:

„Der nun folgende Schritt ist bedauerlich und für uns die ultima ratio. Letztlich ist es aber unsere Aufgabe, Borussia Dortmunds berechtigte Interessen zu wahren.“

Der BVB verfüge über ein bewährtes (Hygiene-)Konzept für den Spielbetrieb mit Zuschauerinnen und Zuschauern, sagt der Verein. Außerdem halte man die politische Argumentation bzgl. der Infektionsgefahr auf An-/Abreisewegen für nicht schlüssig. Eigene Auswertungen würden das nicht bestätigen, dies decke sich ausdrücklich auch mit Erkenntnissen der Dortmunder Verkehrsbetriebe DSW21.

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