Dortmund: Frau darf als Schöffin kein Kopftuch tragen

Eine Schöffin darf ihr Amt in Dortmund nicht ausüben, weil sie ein Kopftuch tragen will. Jetzt ist der Fall eine Angelegenheit für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Dortmund: Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss eingereicht

Das Amtsgericht Dortmund hat eine Frau von der Schöffen-Liste gestrichen, weil sie ein Kopftuch tragen will. Die Begründung: Schöffen dürfen keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. So steht es im Justizneutralitätsgesetz in NRW. Die Gesellschaft für Freheitsrechte hat deshalb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Schöffin erhoben. Der pauschale Ausschluss einer Schöffin wegen des Tragens eines Kopftuches beschränke die Grundrechte und greife in die Religionsfreieit ein. Wann das Verfassungsgericht über die Beschwerde entscheidet, ist noch offen.

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