Urteil zur Sterbehilfe

Das Bundesverfassungsgericht hat über die zukünftige Regelung der Sterbehilfe entschieden. Demnach ist die professionelle Sterbehilfe nicht nicht mehr verboten. Das Thema bleibt jedoch weiterhin debattiert und umstritten.

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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Sterbehilfe

Laut dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die professionelle Sterbehilfe nicht mehr verboten. Folglich gibt es jetzt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Unterschied: Freitod und Sterbehilfe

Abzugrenzen von der Sterbehilfe ist der Freitod. Bei dem Suizid kann keine Person davon abgehalten werden, sein eigenes Leben selbst zu beenden, sofern diese sowohl physisch als auch psychisch dazu selbst in der Lage ist.

Das Gesetz von 2015 thematisiert jedoch nicht die Selbsttötung an sich, sondern richtet sich an die aktive oder passive Sterbehilfe und primär auf die Unterstützung beim Suizid gegen ein Entgelt.

Bis dato durften nur Nahestehende oder Angehörige Beihilfe für todkranke Patienten leisten, indem diese beispielsweise Medikamente beschaffen und zur Verfügung stellen, die der Sterbewillige dann aus freiem Willen selbst zu sich nimmt.

Mediziner nicht strafbar

Bereits vor dem Urteil konnten Mediziner eine tödliche Dosis von Medikamenten verschreiben, selbst verabreichen durften sie diese jedoch nicht.

Zukünftig soll es Medizinern jedoch erlaubt sein, schwerkranke Patienten in Kliniken oder zu Hause auf ihrem letzten Weg begleiten zu können. Dafür fehlt bisher jedoch noch eine eindeutige gesetzliche Grundlage.

Gesetzliche Änderungen

Die aktive Sterbehilfe – wie beispielsweise das Setzen einer Spritze – ist jedoch weiterhin in Deutschland untersagt. Sterbehilfe-Vereine können nun aber aktiv werden, indem sie gegen Bezahlung den Menschen ein letales Medikament bereitstellen. Der Patient muss dieses jedoch noch immer selbst zu sich nehmen.

Die Beihilfe zum Selbstmord kann demnach von jedermann angeboten werden. Dadurch würde jedoch den Druck auf vereinsamte, alte und schwache Menschen erhöht, da viele von ihnen den Freitod in Erwägung ziehen.

Deshalb sehen viele Mediziner das Problem bei der Finanzierung für die Unterstützung betroffener Patienten.

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