Dortmund: Stiller Feiertag am Freitag
Veröffentlicht: Montag, 25.03.2024 06:45
Wir starten in eine kurze Woche - der Freitag (29.03.) ist mit Karfreitag ein stiller Feiertag. Und das hat Folgen für uns in Dortmund.
Wochenmärkte in Dortmund werden verlegt
Wie immer ist der Karfreitag (29.03.) ein stiller Feiertag. Die Stadt Dortmund hat eine Liste erstellt, was am Freitag alles verboten ist. Dazu gehören unter anderem Märkte. Deshalb werden die Wochenmärkte in Eving, Huckarde, Dorstfeld sowie der Hörder Stiftsmarkt, der Nordmarkt und der Hansa Markt auf Gründonnerstag vorverlegt. Sie finden also neben den regulären Wochenmärkten in Aplerbeck, Brackel und Scharnhorst statt.
Das ist an Karfreitag in Dortmund verboten
Außerdem erinnert die Stadt Dortmund an bestimmte Verbote am Karfreitag. Von Karfreitag, 0 Uhr, bis Samstag, 6 Uhr, sind verboten:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag bis 3 Uhr)
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen- und leistungsschauen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit es dort tänzerische oder artistische Darbietungen gibt
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten,
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
- alle anderen öffentlichen und nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen (in und außerhalb von Wohnungen)
- die Vorführung von Filmen, die nicht von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind
- Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes zwischen 6 und 11 Uhr
- öffentlicher Tanz (bereits ab Gründonnerstag, 18 Uhr)