Regeln für Karfreitag in Dortmund

Keine Tanzveranstaltungen, keine Konzerte, keine Märkte - am stillen Feiertag Karfreitag gelten besondere Regeln in Dortmund. Darauf weist die Stadt hin.

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Keine Tanzveranstaltungen, Konzerte oder Märkte

Verboten sind zum Beispiel Ausstellungen, Sportveranstaltungen und Volksfeste. Spielhallen und Wettbüros müssen geschlossen bleiben - und zwar den ganzen Freitag von Mitternacht bis zum Samstagmorgen um sechs Uhr. Gaststätten und Freizeitanbieter dürfen schon ab Gründonnerstag-Abend keine Musik- oder Tanzveranstaltungen anbieten. Während der Hauptzeit des Karfreitagsgottesdienstes zwischen 6 und 11 Uhr sind sogar Filmvorführungen, Vorträge und Theaterstücke nicht erlaubt. 

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