Regeln für Karfreitag in Dortmund
Veröffentlicht: Donnerstag, 14.04.2022 16:15
Keine Tanzveranstaltungen, keine Konzerte, keine Märkte - am stillen Feiertag Karfreitag gelten besondere Regeln in Dortmund. Darauf weist die Stadt hin.
Keine Tanzveranstaltungen, Konzerte oder Märkte
Verboten sind zum Beispiel Ausstellungen, Sportveranstaltungen und Volksfeste. Spielhallen und Wettbüros müssen geschlossen bleiben - und zwar den ganzen Freitag von Mitternacht bis zum Samstagmorgen um sechs Uhr. Gaststätten und Freizeitanbieter dürfen schon ab Gründonnerstag-Abend keine Musik- oder Tanzveranstaltungen anbieten. Während der Hauptzeit des Karfreitagsgottesdienstes zwischen 6 und 11 Uhr sind sogar Filmvorführungen, Vorträge und Theaterstücke nicht erlaubt.
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