Dortmunder Amtsgericht: Bußgelder gegen Obdachlose

Mehr als 7.000 Euro Strafe zahlen oder ab ins Gefängnis. Damit drohte die Stadt Dortmund einem Obdachlosen. Das Bußgeld ist durch zahlreiche Verwarnungen zusammengekommen, weil er gegen Corona-Regeln verstoßen hatte.

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Stadt Dortmund stellt Antrag auf Erzwingungshaft

Die Stadt Dortmund beantragte daraufhin die sogenannte Erzwingungshaft. Das Dortmunder Amtsgericht wies die Klage jedoch ab. In der Begründung heißt es, bei einer Erzwingungshaft sollen Zahlungsunwillige zu einer Zahlung gezwungen werden. Obdachlose leben aber von der Hand in den Mund und seien in der Regel zahlungsunfähig.

Dortmunder Obdachlosen-Initiativen begrüßen Entscheidung

Organisationen wie Bodo, das Straßenmagazin für Obdachlose, und das Gast-Haus haben das Urteil begrüßt. Sie sagen, dass die Obdachlosen ja teilweise so handeln müssen - aus der Not heraus. Und da würden hohe Bußgelder nichts bringen. Die Stadt müsse sich andere Wege einfallen lassen, um die Obdachlosen in der Pandemie besser zu unterstützen.

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