Dortmunder Kleingartenanlagen: Streit um Pools geht weiter
Veröffentlicht: Dienstag, 29.06.2021 15:48
Eine neue Gartenverordnung soll das Aufstellen von Pools in Dortmunder Kleingartenanlagen schärfer regeln. Demnach dürfen die Pools künftig ein Volumen von höchstens drei Kubikmetern haben. Das heißt bei einem runden Pool: Ein Durchmesser von 2,50 Meter und eine Wasserfüllhöhe von 50 Zentimetern dürfen nicht überschritten werden.
Streit in Kleingartenanlagen
Außerdem darf kein Chlor mehr ins Wasser und Pumpen dürfen auch nicht angebaut werden. Vor allem im vergangenen Jahr hatte es wegen großer Pools in mehreren Kleingartenanlagen Streit gegeben.
Über die Gartenverordnung werden die Delegierten der Dortmunder Kleingartenvereine noch in diesem Sommer abstimmen. Mitglieder, die sich nicht an die neuen Regeln halten, müssen im schlimmsten Fall damit rechnen, aus dem Kleingartenverein rausgeschmissen zu werden.