Dortmunder Stadtwerke: Strengere Maskenpflicht gilt auch an Haltestellen

In den Bussen und Bahnen der Dortmunder Stadtwerke gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Das gilt grundsätzlich auch an den Haltestellen, teilt die DSW21 mit.

© Jörg Schimmel/DSW21

Ärztliches Zeugnis muss im Original vorgelegt werden

Seit Ende Januar gilt zudem die verschärfte Regelung, wonach einfache Stoffmasken oder Schals nicht mehr als korrekte Mund-Nasen-Bedeckung ausreichen. Die Mehrheit der Fahrgäste würde sich auch daran halten, sagte ein DSW21-Sprecher. Allerdings würden bei den täglichen Kontrollen auch immer wieder Menschen angetroffen, die angeblich aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit seien. Solche Fahrgäste müssten das grundsätzlich durch ein ärztliches Zeugnis im Original nachweisen. Ab der kommenden Woche (8. Februar) gelte daher: Wer dieses Zeugnis nicht im Original nachweisen kann, der muss Bus, Bahn oder Haltestelle verlassen.

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