Energiepauschale für Studenten: So bekommt man die 200 Euro
Veröffentlicht: Montag, 13.03.2023 12:17
Studierende und Fachschüler können ab dem 15. März die Energiepauschale der Bundesregierung beantragen. Wir erklären, wie und wo ihr den Antrag stellen könnt.
Die Auszahlung der lange erwarteten Energiepauschale für Studierende und Fachschüler startet ab dem 15. März. Das Bundesministerium hat dafür ein Online-Portal eingerichtet, über das Studierende die Sonderzahlung beantragen können.
Wer genau kann die Energiepauschale beantragen?
Um die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro zu beantragen, müssen die Berechtigten nachweisen, dass sie am 1. Dezember 2022
- Studierende an einer Hochschule in Deutschland waren oder
- Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem "mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben.
Außerdem muss jeder Berechtigte seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wie kann die Energiepreispauschale beantragt werden?
Studierende können sich die 200 Euro nur über einen Online-Antrag sichern. Dafür hat das Bundesministerium das Online-Portal einmalzahlung200.de eingerichtet. Folgende Schritte sind für die Beantragung notwendig:
- BundID-Konto einrichten: Für den Antrag muss ein BundID-Konto angelegt werden. Dazu müssen Studierende auch ihre Identität nachweisen. Hierfür brauchen sie zusätzlich einen Online-Ausweis oder ihr ELSTER-Zertifikat.
- Zugangsdaten erhalten: Ab dem 15. März 2023 bekommen die Studierenden von ihren Ausbildungsstätten individuelle Zugangsdaten, die sie für die Antragstellung benötigen. Nachgefragt werden muss dabei nicht.
- Online-Antrag ausfüllen: Der eigentliche Antrag kann anschließend unter einmalzahlung200.de ausgefüllt werden.
Ist der Antrag gestellt, dann heißt es nur noch auf das Geld warten. Sobald geprüft wurde, dass der Studierende alle Bedingungen erfüllt, soll er eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten. Im Anschluss würden dann die 200 Euro überwiesen werden. Laut dem Bildungsministerium soll die Auszahlung "schnellstmöglich" erfolgen. Aber es dürfte klar sein: Wer früher einen Antrag stellt, erhält auch früher die Pauschale.
Noch weitere Fragen?
Die Website einmalzahlung200.de informiert über alle Fragen rund um die Auszahlung. Außerdem gibt es eine Info-Hotline, bei der individuelle Fragen gestellt werden können. Sie ist unter der Telefonnummer 0800/2623003 dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.
Autorin: Antonia Röper