Falsches Corona-Zertifikat: Kündigung eines Dortmunder Apothekers rechtens

Das Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung für einen ungeimpften Apotheker aus der Nordstadt bestätigt. Der angestellte Pharmazeut hatte sich im vergangenen November selbst ein Genesenen-Zertifikat ausgestellt, obwohl er keinen positiven PCR-Test vorlegen konnte. Mit dem Ausweis soll der Mann anschließend sogar noch verreist sein.

Als Grundlage für das Genesenen-Zertifikat diente dem Apotheker ein bereits mehrere Monate alter Bluttest. Dieser soll ihm Corona-Antikörper bescheinigt haben. Dass er dennoch zwingend einen PCR-Test vorlegen musste, war ihm angeblich nicht bekannt.


Das Arbeitsgericht glaubte dem Mann nicht. Die Richter nahmen vielmehr an, dass der Apotheker sich bewusst einen Vorteil verschaffen wollte und genehmigten die Kündigung. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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