Recht im Radio: Kündigungsgespräch

Es ist ein unangenehmes Gefühl, wenn der Chef plötzlich ein Gespräch einberuft. Da kommt die Frage auf: "Was, wenn es ernst wird und ich besser vorsorgen sollte?" In solchen Momenten entscheiden sich manche dazu, das Handy diskret mitlaufen zu lassen, nur für den Fall der Fälle.Ist das erlaubt? Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm klärt auf.

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Darf man das Gespräch aufzeichnen?

Gespräche aufzuzeichnen ist unzulässig und verstößt gegen das Strafgesetzbuch. Diese Regelung betrifft sämtliche Gespräche, nicht nur solche im Rahmen eines Kündigungsgesprächs.

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Ist das reine Mitschneiden ohne eine Veröffentlichung erlaubt?

Das Aufzeichnen an sich verstößt gegen geltendes Recht. Der Beweis für die Aufnahme bleibt bestehen, selbst wenn sie nicht öffentlich gemacht wird.

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Welche Konsequenzen drohen bei solchen Aufnahmen?

Personen, die erstmals gegen das Gesetz verstoßen, riskieren eine Geldstrafe. In Fällen, in denen besonders private Gespräche aufgezeichnet und später angezeigt werden, kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

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