FFP2-Maskenpflicht in vielen Bereichen der Dortmunder Stadtverwaltung

In vielen Bereichen der Stadtverwaltung gilt ab Montag (13.12.) die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Das soll dem Schutz der Mitarbeiter und Besucher dienen, teilt die Stadt Dortmund mit.

© Symbolbild / Canva

Wer also einen Fachbereich der Bürgerdienste aufsuchen will oder muss, bei dem es ohne persönlichen Kontakt nicht geht, der muss eine solche Maske tragen. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu mit den FFP2-Masken ausgestattet.

Eine begrenzte Anzahl von Masken steht auch für die Kunden zur Verfügung, die im Bedarfsfall von den Bürgerdiensten ausgehändigt werden.

In folgenden Bereichen gilt ab Montag, 13.12.21, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gebäuden und Räumen folgender Fachbereiche:

  • Stadtkasse- / Steueramt
  • Rechtsamt
  • Ordnungsamt
  • Bürgerdienste
  • Schulverwaltungsamt
  • Sozialamt
  • Jugendamt
  • Gesundheitsamt
  • Stadtplanungs- / Bauordnungsamt
  • Wohnungsamt
  • Tiefbauamt
  • Eigenbetrieb Friedhöfe

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