Gericht bestätigt Entfernung der Nazi-Flaggen

In Dortmund-Dorstfeld hatten Polizei und Ordnungsamt am Mittwoch (20.04.) von Neonazis aufgehängte Reichsflaggen entfernt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Maßnahme bestätigt.

© Michael Grabscheit / Pixelio

Maßnahme durch Gericht bestätigt

Ein Bewohner der betroffenen Häuser in der Emscher- und Thusneldastraße hatte in einem Eilbeschluss vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Antrag gestellt. Er wollte die Flaggen noch am selben Tag wieder aufhängen dürfen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Grundsätzlich ist die Verwendung dieser Fahnen erlaubt. Wenn sie allerdings an einem Datum mit historischer Symbolkraft gehisst werden, sind sie verboten. Dann sei der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, betont die Polizei. Mittwoch, der 20. April war das Geburtsdatum Adolf Hitlers.

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