Landgericht Dortmund verurteilt fünf Neonazis

Fünf Neonazis sind vom Landgericht Dortmund wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro verurteilt worden. Fünf weitere Angeklagte wurden dagegen freigesprochen. Den Männern aus Dortmund und verschiedenen Nachbarstädten war vorgeworfen worden, auf zwei Demos in Dorstfeld und Marten antisemitische Parolen gebrüllt zu haben.

Landgericht Dortmund
© Radio 91.2

Bei den Aufzügen im September 2018 waren mehr als 100 Rechtsextreme durch Dorstfeld und Marten gezogen. Angeblich, um gegen Polizeigewalt zu demonstrieren. Mehrmals soll dabei die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“, gerufen worden sein. Die Richter entschieden jetzt, dass dieser Spruch unter den damaligen Gegebenheiten strafbar war. Im Rahmen eines solchen Aufmarsches, der von Reichsflaggen und Bengalo-Feuer begleitet worden war, habe die Parole zum Hass angestachelt, hieß es im Urteil.

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