Neue Virusvariante Omikron in Dortmund nachgewiesen
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.12.2021 14:19
Die neue Omikron-Variante des Coronavirus ist erstmalig auch in Dortmund nachgewiesen worden. Am Dienstag wurde ein solcher Fall sicher bei einem 71-Jährigen nachgewiesen, teilt die Stadt Dortmund mit. Jetzt laufen weitere Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu dem Fall und zur Nachverfolgung auch über mögliche Kontaktpersonen.
Hochansteckende Variante laut WHO
Omikron gilt laut Weltgesundheitsorganisation als besorgniserregende und hochansteckende Variante. Aktuell würden die Eigenschaften des Virus untersucht, noch gebe es keine wissenschaftlichen Daten etwa zur Wirksamkeit der aktuellen Impfstoffe gegen die Variante. Geändert werden aber schon jetzt die Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit möglichen Kontakten. So müssen auch geimpfte oder genesene Kontaktpersonen für 14 Tage in Quarantäne - und die kann nicht durch Freitesten verkürzt werden.
Was geschieht bei Hinweisen auf eine neue VOC bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung? (Stadt Dortmund)
Die Weltgesundheitsorganisation erklärte „Omikron“ zur besorgniserregenden Virusvariante (VOC). Hinweisen auf „Omikron“ geht das Gesundheitsamt mit hoher Priorität nach. Bei diesen Hinweisen kann es sich z.B. um eine entsprechende Reiseanamnese, um Verdachtsfälle oder Nachweise einer VOC (durch eine variantenspezifische PCR-Testung) handeln. Es werden (enge) Kontaktpersonen ermittelt, die ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung haben. Kriterien hierfür sind z. B.:
- Aufenthalt in der nahen Umgebung des gemeldeten Falls (<1,5 m, länger als 10 Minuten ohne Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske),
- Aufenthalt von infektiösem Fall und Kontaktperson im selben Raum (hohe Konzentration infektiöser Aerosole, unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen wurde, alternativ beim Singen oder Tanzen ohne Maske).
Geimpfte und Genesene müssen bei Kontakt in Quarantäne
Nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung müssen sich auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne begeben, die Kontakt zu einer Person hatten, die mit einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, oder wenn sie aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist sind. Bei Reisen ist es somit vor der Abreise wichtig, ob die Länder, in denen der Aufenthalt in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland stattfand, als Risikogebiete eingestuft sind. Dabei muss der Reiseweg vorab genau ermittelt werden. Eine 14-tägige Quarantäne gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Die Quarantäne kann nicht verkürzt werden.