Recht im Radio: Kündigung

Es ist eine Situation, die leider häufig vorkommt: Man ist jahrelang in einem Unternehmen beschäftigt, hat Spaß an seiner Arbeit und plötzlich, aus heiterem Himmel, liegt die Kündigung auf dem Schreibtisch. Doch was nun? Einfach einen neuen Job suchen und sich auf eine dicke Abfindung freuen? Unser Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm erklärt, dass die Realität oft komplexer ist.

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Bekommt man immer eine Abfindung?

Laut Maximilian Stahm gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Erst im Kündigungsschutzverfahren wird geprüft, ob der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert und ob der Arbeitgeber einen Geldbetrag anbietet.

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Hat man Anspruch auf eine Abfindung aufgrund Insolvenz?

Der Zeitpunkt der Abfindung ist entscheidend. Wenn man diese vor Beginn des Insolvenzverfahrens erhält, gilt der Arbeitnehmer als Gläubiger wie jeder andere Lieferant oder ähnliches. Möglicherweise erhält man dann noch einen Anteil. Falls man sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen eines Vergleichs mit dem Arbeitgeber einigt, werden diese Ansprüche bevorzugt behandelt und der Arbeitgeber würde zuerst bezahlt werden.

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Wie mache ich eine Abfindung überhaupt geltend?

In jedem Fall muss man rechtlich vorgehen. Man muss eine Kündigungsschutzklage einreichen. Anschließend versucht man, in Vergleichsgesprächen zu klären, ob der Arbeitgeber bereit ist, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen, damit der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.

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