Recht im Radio: Mietkürzung bei Mängeln
Veröffentlicht: Dienstag, 27.02.2024 08:00
Die Heizung ist seit Wochen defekt oder der Aufzug ist kaputt. Ab wann darf man als Mieter die Miete kürzen? Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm klärt auf.
Wie geht man bei Mängel in der Mietswohnung vor?
Es ist ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und ihn schriftlich zu kontaktieren, um eine verbindliche Dokumentation zu erhalten. Dem Vermieter sollte angemessen Zeit gegeben werden, um den Mangel zu beheben. Wenn dies nicht gelingt, kann die Mietminderung als zweiter Schritt in Betracht gezogen werden.
Unter welchen Umständen wäre eine Mietminderung beispielsweise angebracht?
In jedem Fall müssen die Mängel erst im Laufe der Zeit auftreten und dürfen nicht von Anfang an vorhanden sein. Sollte sich der Zustand im weiteren Verlauf verschlechtern, kann dies als Mietmangel angesehen werden.
Muss der Vermieter die Mietminderung dann akzeptieren?
Der Vermieter muss die Mietminderung nicht akzeptieren. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung.
In welchem Umfang ist es gestattet, die Miete zu reduzieren?
Es gilt zu prüfen, um welchen Prozentsatz die Wohnung nicht genutzt werden kann. Es kommt aber auch immer auf die Art von Schaden an, wenn es sich um kleinere Mängel handelt, beispielsweise wenn es von der Decke tropft.
Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Mieter mit einem Betrag, der zwei Kaltmieten entspricht, in Rückstand gerät. Dann müsste ein Gericht entscheiden, ob die Mietkürzung gerechtfertigt wäre oder nicht.