Recht im Radio: Parken oder Halten - Was ist erlaubt?
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.04.2024 10:00
Mitten im Verkehr anhalten, um den Beifahrer aussteigen zu lassen, ist in den Städten alltäglich. Besonders Elterntaxis praktizieren dies, indem sie ihre Kinder kurz vor der Schule absetzen. Doch stellt sich die Frage: Ist dieses Verhalten rechtlich erlaubt? Diese und weitere Fragen besprechen wir heute mit unserem Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm.
Darf ich mein Fahrzeug am Straßenrand anhalten, um jemanden aussteigen zu lassen?
Grundsätzlich ist es erlaubt, an der Fahrbahnseite anzuhalten, solange dadurch keine unmittelbare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Die entscheidende Unterscheidung hierbei ist, ob es sich um Halten oder Parken handelt. Wenn das Fahrzeug länger als drei Minuten an Ort und Stelle bleibt oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt, wird dies rechtlich als Parken betrachtet.
Bedeutet das Einhalten der Drei-Minuten-Regel, dass ich an jeder beliebigen Stelle anhalten darf?
Nicht unbedingt. Das Halten an bestimmten Orten wie Zebrastreifen ist aus Sicherheitsgründen verboten, da Fußgänger gefährdet werden könnten. Auf geraden Straßenabschnitten, wo Platz zum Ausweichen vorhanden ist, kann das Halten jedoch in der Regel erfolgen.
Dürfen Lieferwagen oder Paketdiensten, die häufig inmitten der Straße halten, um Waren zu entladen?
Tatsächlich ist es Lieferwagen untersagt, in der zweiten Reihe zu parken. Dieses Vergehen wird mit Bußgeldern oder möglicherweise einem Punkt in Flensburg geahndet.